| Mit welchen
Massnahmen gewährleisten die Gasversorger die
Sicherheit von Erdgas?
Bau und Betrieb von Gasleitungen und Nebenanlagen
sind durch eine Vielzahl von strengen Gesetzen,
Verordnungen und Richtlinien geregelt.
Arbeiten an Gasversorgungseinrichtungen und Installationen
von Gasverbrauchsapparaten dürfen nur von entsprechend
geschulten Fachleuten ausgeführt werden.
Dem Erdgas wird ein Riechstoff beigefügt,
damit austretendes Gas sofort wahrgenommen werden
kann.
Die (korrosionsgeschützten) Leitungen und Anlagen
werden periodisch kontrolliert und wenn nötig
saniert.
Auf dem Markt sind nur geprüfte Gasapparate
zugelassen.
Gasversorgungen und Apparatelieferanten bieten
Kontroll- und Wartungsdienste an.
Die Luftreinhalteverordnung schreibt eine periodische
Feuerungskontrolle alle 2 Jahre vor.
Jede Gasversorgung bietet rund um die Uhr einen
Pikettdienst an |