Ergänzende Verkaufs- und Lieferbedingungen für Biogas
Die Lieferung des gewählten Produkts beginnt auf den Beginn eines Abrechnungsjahres (1. Oktober), bei unterjährigem Bezug ab Zählersetzung bzw. Eigentümerwechsel.
Es besteht keine feste Vertragslaufzeit, der Widerruf bzw. eine Änderung des Biogas-Anteils durch den Kunden ist jederzeit möglich.
GRAVAG sichert den entsprechenden Biogas-Anteil über eine Jahresbetrachtung, wobei die Bilanzierung (Einspeisung Biogas, Verkauf Biogas) über die Eidgenössische Oberzolldirektion erfolgt.
Die Reduktion der CO2-Abgabe ist im Biogas-Zuschlagspreis bereits berücksichtigt.
GRAVAG ist berechtigt, bei fehlenden Rhy Biogas-Mengen, den Biogas-Anteil durch Erdgas zu ersetzen, wobei für den Kunden der Preiszuschlag entfällt.
Im Übrigen gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der GRAVAG Erdgas AG.